Allgemeine Geschäftsbedingen (AGB)

1. Allgemeine Informationen

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle durch RS Außenanlagenbau Haus- und Gartengestaltung durchgeführten Dienstleistungen.

1.2 Kunden im Sinne der hier vorliegenden AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

1.2.1 Verbraucher im Sinne der AGB ist jede natürliche Person, mit der in Geschäftsbeziehung getreten wird und die dabei zu einem Zwecke handelt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

1.2.2 Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, mit der in Geschäftsbeziehung getreten wird und die dabei in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

 

3. Auftragserteilung

3.1 Soweit keine ausreichende Auftrtagsbeschreibung vorliegt, gilt der Auftrag für alle Arbeiten, die von RS Außenanlagenbau Haus- und Gartengestaltung für notwendig erachtet werden.

3.2 RS Außenanlagenbau Haus- und Gartengestaltung wird zur Behebung von Mängeln berechtigt, die sich während der Arbeiten zeigen, sofern dies notwendig ist.

4. Lieferfrist

Wird der vereinbarte Liefertermin um mehr als zwei Wochen überschritten, so kann der Auftraggeber Rechte wegen Lieferverzugs nur geltend machen, wenn RS Außenanlagenbau Haus- und Gartengestaltung eine Nachfrist von mindestens zwei Wochen eingeräumt wurde und diese verstrichen ist.

5. Abnahme/Vertragsrücktritt

Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück oder nimmt der Auftraggeber die Ware nicht oder nur teilweise nicht an, so gerät er in Abnahmeverzug. Im Falle des Abnahmeverzuges ist RS Außenanlagenbau Haus- und Gartengestaltung berechtigt, auf Vertragserfüllung zu bestehen oder ersatzweise Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Als Schadensersatz kann RS Außenanlagenbau Haus- und Gartengestaltung 50% des vereinbarten, der Bestellung oder dem Auftrag zugrunde liegenden Preises verlangen.

7. Kostenvoranschlag, Reparaturkosten und Zahlung

7.1 Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages; in diesem sind die Arbeiten und Ersatzteile jeweils im einzelnen aufzuführen und mit dem jeweiligen Preis zu versehen. Der Auftragnehmer ist an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 3 Wochen nach seiner Abgabe gebunden.

Die zur Abgabe eines Kostenvoranschlags erbrachten Leistungen können dem Auftraggeber berechnet werden, wenn dies im Einzelfall vereinbart ist. Wird aufgrund des Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt, so werden etwaige Kosten für den Kostenvoranschlag mit der Auftragsrechnung verrechnet und der Gesamtpreis darf bei der Berechnung des Auftrags nur mit Zustimmung des Auftraggebers überschritten werden.

7.2 Die Abrechnung erfolgt nach Zeitaufwand, verwendetem Material und eigenen Anfahrtskosten (Anfahrt bei vor-Ort-Terminen). Die Kosten sind der o. g. Preisliste zu entnehmen. Liegt keine Vereinbarung über eine Rechnungsstellung vor, erfolgt die Dienstleistung und/oder die Übergabe der Reparatur gegen Barzahlung.

7.3 Der Kunde verpflichtet sich im Fall einer vereinbarten Vorausüberweisung oder bei Lieferung gegen Rechnung, den (Gesamt-) Betrag spätestens zehn Tage nach Erhalt der Zahlungsaufforderung ohne Abzug zu zahlen; maßgeblich ist der Eingang des Betrages. Nach erfolglosem Ablauf der Frist kommt der Kunde ohne weitere Erklärung des Verkäufers in (Zahlungs-) Verzug. Bei Zahlungsverzug berechnet die tiebe it group GmbH für Privatkunden plus 5% – für Kommerzielle und öffentliche Auftraggeber plus 8% Verzugszinsen über dem Basiszinssatz.

7.4 Wählt der Kunde als Zahlungsmethode Bankeinzug, ermächtigt er den Verkäufer mit Bekanntgabe seiner Kontodaten dazu, den vollständigen Rechnungsbetrag einschließlich etwaig anfallender Liefer- und Versandkosten bei Fälligkeit von seinem durch Kontonummer und Bankleitzahl bezeichneten Konto im Lastschriftverfahren einzuziehen.

8. Erweitertes Pfandrecht

Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in seinen Besitz gelangten Gegenständen zu.

Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Auftraggeber gehört.

9. Gewährleistungsansprüche

Das Recht des Kunden bei Mängeln beschränkt sich zunächst auf die Nacherfüllung. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Kunde die Herabsetzung oder die komplette Erstattung des Rechnungsbetrages verlangen. Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden im Rahmen von Transport, Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch.

10. Haftungsbestimmungen

10.1 Nach den gesetzlichen Bestimmungen haftet der Verkäufer uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie Arglist beruhen. Darüber hinaus haftet der Verkäufer uneingeschränkt für Schäden, die von der Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, wie dem Produkthaftungsgesetz, umfasst werden sowie im Fall der Übernahme von Garantien.

10.2 Für solche Schäden, die nicht von Ziffer 8.1 erfasst werden und die durch einfache oder leichte Fahrlässigkeit verursacht werden, haftet der Inhaber perönlich, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung von Vertragspflichten betrifft, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten). Dabei beschränkt sich die Haftung des Verkäufers auf die vertragstypischen vorhersehbaren Schäden.

10.3 Im Falle leicht fahrlässiger Verletzungen solcher Vertragspflichten, die weder von Ziffer 8.1 noch 8.2 erfasst werden (sog. unwesentliche Vertragspflichten) haftet der Verkäufer gegenüber Verbrauchern – dies begrenzt auf die vertragstypischen vorhersehbaren Schäden.

10.4 Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

11. Datenspeicherung

RS Aussenanlagen verwendet die Bestandsdaten des Kunden ausschließlich zur Abwicklung Ihres Auftrags. Alle Kundendaten werden unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) gespeichert und verarbeitet. Und niemals an Dritte weitergegeben.

Der Kunde hat jederzeit das Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherte Daten.

12. Angebote, Vertragsabschluss

Alle Angebote verstehen sich freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn RS Aussenanlagen eine Bestellung oder einen Auftrag schriftlich bestätigt oder der Auftraggeber ein Angebot durch seine Unterschrift annimmt oder einen Auftrag schriftlich erteilt.

13. Folgeverträge

Für Folgeaufträge gilt, dass diese sowohl mündlich als auch fernmündlich (telefonisch) erteilt werden können. Sie resultieren in der Regel aus positiver Erfahrung mit dem Kunden und sind daher auch ohne die Schriftform verbindlich. Eine Auftragsannahme erfolgt automatisch und bedarf ebenfalls nicht der Schriftform.

Ansprüche auf den Abschluss von Folgeverträgen werden für RS Außenanlagenbau Haus- und Gartengestaltung aus diesem Vertrag nicht begründet.

14. Teilunwirksamkeit

Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche wirksamen Bestimmungen zu ersetzen, die den angestrebten Zweck weitmöglichst erreichen.

 

Stand 11.06.2019